Gesichert & datenschutzkonform
Anonymes Hinweisgebersystem
Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Caritas als kompetente und verlässliche
Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Offenheit, Transparenz
und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen des Caritasverbandes für das
Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e. V. die Arbeitsgrundlage.
Wir vertrauen auf Ihr Urteil
Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*innen vor Sanktionen sind
unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches
Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann.
Interne & externe
Hinweisgeber*innen im Caritasverband für das Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V. können uns von möglichen Regel- und Rechtsverstößen durch unseren geschützten Meldewege informieren.
Unsere geschützten Meldewege
Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:
- Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
- Ombudsperson Elke Hall
- Kartäuserstr. 47, 79102 Freiburg
- +49 (0) 761 13791-201
- ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de
Ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem
Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu
möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf
verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.
Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können
Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Externe Meldestelle des Bundes
Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung eine Behörde für externe Meldungen von Fehlverhalten eingerichtet. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie hier.
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher
Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie daher nur
Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie
zutreffen.
Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie
mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.