Sozialdienst für Flüchtlinge

Unterstützung bei Erstaufnahme, Unterbringung & Förderung

Sozialdienst für Flüchtlinge

Sozialdienst für Flüchtlinge in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Sigmaringen Integrationsmanagement – Sozialdienst für Flüchtlinge in der kommunalen Anschlussunterbringung Sozialdienst für Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmestelle in Sigmaringen
Alle der Gemeinschaftsunterkunft zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge Vertreter von Kommunen, Behörden, Schulen etc. können sich an den Sozialdienst für Flüchtlinge wenden.
  • Staatliche
    Gemeinschaftsunterkunft

  • Sozialdienst für Flüchtlinge in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Sigmaringen

    Wir bieten Beratung, Infos & Unterstützung:

    Unsere Zusammenarbeit:

    Wir können Beratung auf Deutsch, Englisch und Französisch anbieten.

    Wir beraten kostenlos, unabhängig von Religion und Nationalität und wir unterliegen der Schweigepflicht.

    Der Sozialdienst für Flüchtlinge wird durch den Landkreis Sigmaringen gefördert.

    Ihre Ansprechpersonen

    Gemeinschaftsunterkünfte
  • Kommunale
    Anschlussunterbringung

  • Integrationsmanagement - Sozialdienst für Flüchtlinge in der kommunalen Anschlussunterbringung

    Wir bieten Beratung, Informationen & Unterstützung:​

    Das Integrationsmanagement wird finanziell unterstützt aus Mitteln des Lands Baden-Württemberg.

    Was wir machen?

    Wir unterstützen Geflüchtete, um ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben führen zu können. Wir stehen Geflüchteten in der Anschlussunterbringung im Landkreis Sigmaringen zur Seite.

    Cooperation:

    We can offer advice in German, English and French.
    We advise free of charge, regardless of religion or nationality, and we are subject to confidentiality.

    Ihre Ansprechpersonen

    Integrationsmanagement im Landkreis Sigmaringen

  • Beratung
    Landeserstaufnahmestelle

  • Sozialdienst für Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen (Sozial- und Verfahrensberatung LEA)

    Wir bieten Beratung, Infos & Unterstützung:

    Bundesgeförderte Asylverfahrensberatung seit 2023:

    Im Rahmen der bundesgeförderten Asylverfahrensberatung (AVB) führen wir im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge seit Juli 2023 gemäß § 12a des Asylgesetzes die behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und
    freiwillige Asylverfahrensberatung
     durch.

    Ziel der AVB ist es die Rechtsstaatlichkeit, Fairness, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens sowie die effektivere Umsetzung von Verfahrens- und Schutzgarantien zu stärken. Sie soll sicherstellen, dass Schutzsuchende und Antragstellende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, das Verfahren und die einzelnen Verfahrensschritte zu verstehen, ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrzunehmen und Handlungsoptionen besser einschätzen zu können.

    Wissenswertes:

    Weitere Informationen, vor allem auch zur Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitarbeit, finden sie hierzu auf www.asylnetz-sigmaringen.de

    Die Sozial- und Verfahrensberatung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung wird vom Land Baden-Württemberg gefördert.

    Ihre Ansprechpersonen

    Landeserstaufnahmeeinrichtung

Sozialdienst für Flüchtlinge in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Sigmaringen

Wir bieten Beratung, Infos & Unterstützung:

Unsere Zusammenarbeit:

Wir können Beratung auf Deutsch, Englisch und Französisch anbieten.

Wir beraten kostenlos, unabhängig von Religion und Nationalität und wir unterliegen der Schweigepflicht.

Der Sozialdienst für Flüchtlinge wird durch den Landkreis Sigmaringen gefördert.

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Gemeinschaftsunterkünfte

Integrationsmanagement - Sozialdienst für Flüchtlinge in der kommunalen Anschlussunterbringung

Wir bieten Beratung, Informationen & Unterstützung:​

Das Integrationsmanagement wird finanziell unterstützt aus Mitteln des Lands Baden-Württemberg.

Was wir machen?

Wir unterstützen Geflüchtete, um ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben führen zu können. Wir stehen Geflüchteten in der Anschlussunterbringung im Landkreis Sigmaringen zur Seite.

Cooperation:

We can offer advice in German, English and French.
We advise free of charge, regardless of religion or nationality, and we are subject to confidentiality.

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Integrationsmanagement im Landkreis Sigmaringen

Sozialdienst für Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen (Sozial- und Verfahrensberatung LEA)

Wir bieten Beratung, Infos & Unterstützung:

Bundesgeförderte Asylverfahrensberatung seit 2023:

Im Rahmen der bundesgeförderten Asylverfahrensberatung (AVB) führen wir im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge seit Juli 2023 gemäß § 12a des Asylgesetzes die behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und
freiwillige Asylverfahrensberatung
 durch.

Ziel der AVB ist es die Rechtsstaatlichkeit, Fairness, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens sowie die effektivere Umsetzung von Verfahrens- und Schutzgarantien zu stärken. Sie soll sicherstellen, dass Schutzsuchende und Antragstellende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, das Verfahren und die einzelnen Verfahrensschritte zu verstehen, ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrzunehmen und Handlungsoptionen besser einschätzen zu können.

Wissenswertes:

Weitere Informationen, vor allem auch zur Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitarbeit, finden sie hierzu auf www.asylnetz-sigmaringen.de

Die Sozial- und Verfahrensberatung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung wird vom Land Baden-Württemberg gefördert.

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