Caritasverband für das Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V.

Transparenz- und Compliance-Standards und Regelungen beim Caritasverband für das Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V.

Der Caritasverband für das Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V. ist der örtliche Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche. Den Verantwortlichen des Verbandes ist es ein wichtiges Anliegen, geeignete Transparenz- und Compliance-Regelungen bzw. –Standards zu etablieren. Die meisten Empfehlungen für Transparenz- und Compliance-Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege sind bereits längere Zeit umgesetzt, manches ist auf dem Weg. In bestimmten Bereichen gehen wir sogar über die bislang geltenden Standards hinaus, so sind bei uns bspw. die Vorgaben des EU-Rechts zum Hinweisgeberschutz schon seit dem Jahr 2022 umgesetzt.
Nachfolgend möchten wir aufzeigen, welche Transparenz- und Compliance-Regelungen bei unserem Verband Geltung haben, für Anregungen, Hinweise und konstruktive Kritik sind wir dankbar.

Sigmaringen, im Dezember 2023

  1. Unser Verbandsname lautet „Caritasverband für das Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V.“, Fidelisstraße 1, 72488 Sigmaringen. Der Verband ist im Vereinsregister unter der Nummer VR 710104 eingetragen.
  1. Unsere Satzung in der Fassung vom 17.03.2022 sowie Grundaussagen zu unserem Auftrag mit ihren Kernelementen und geeigneten Kriterien zur Umsetzung als unser Leitbild sind ebenfalls auf dieser Homepage veröffentlicht.
  1. Die Anerkennung unseres Verbandes als steuerbegünstigte gemeinnützige Körperschaft durch das Finanzamt befindet sich ebenfalls auf der Homepage. Der Verband hat entsprechend der Vorgaben seiner Satzung insgesamt drei Organe:
  • Vertreterversammlung der Mitglieder des Verbandes
  • 9-köpfiger, ehrenamtlicher Aufsichtsrat
  • Hauptamtlicher 2er-Vorstand
  1. Die Mitglieder des ehrenamtlichen Aufsichtsrates bzw. des hauptamtlichen Vorstandes sind folgende Personen:

Ehrenamtlicher Aufsichtsrat: 
Martina Schäfer (Vorsitzende), Pater Stefan Havlik (stellv. Vorsitzender), Peter Baumeister, Harald Fischer, Hartmut Höfler, Thomas Jerg, Thomas Kugler, Dekan Stefan Schmid, Alfred Stecher

Hauptamtlicher Vorstand: Alexander Sperl, Sebastian Metzger

    1. Tätigkeitsberichte:

Berichte über Angebote und Tätigkeiten des Verbandes werden regelmäßig auf der Homepage veröffentlicht. Alle Besucher unserer Homepage sind eingeladen, sich über die wesentlichen Tätigkeiten, den Aufbau und die Strukturen unseres Verbandes zu informieren.

  1. Beim Verband sind ca. 320 hauptberuflich Mitarbeitende beschäftigt in Vollkräften sind das ca. 170 Personen (Stand Kalenderjahr 2023). Darüber hinaus unterstützen ca. 90 nebenberufliche und ehrenamtliche Personen unsere Arbeit. Einmal pro Jahr werden diese Zahlen auf der Homepage aktualisiert.
    1. Mittelherkunft/Mittelverwendung:

Derzeit finden eine Veröffentlichung der Mittelherkunft bzw. der Mittelverwendung auf unserer Homepage noch nicht statt. Wir sind gerade dabei, entsprechende Vorbereitungen im Aufsichtsrat und im Vorstand gemeinsam mit unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beraten. Die Mitglieder unseres Verbandes werden regelmäßig über die Mittelherkunft bzw. Mittelverwendung informiert, sodass insoweit eine gute Transparenz gegeben ist. Durch zahlreiche Verwendungsnachweise gegenüber der öffentlichen Hand bzw. kirchlichen Zuschussgebern sorgen wir für einen entsprechenden Nachweis über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Geldmittel.

    1. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:

Unser Verband ist an keiner weiteren Organisation mit Kapital beteiligt.

  1. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als 10 % der Gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:
  • Landkreis Sigmaringen
  • AOK-Baden-Württemberg
    1. Angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen:

Nach den Vorgaben unserer Satzung gibt es angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, mit denen die Trennung von Leitung und Aufsicht verwirklicht ist. Durch eine Geschäftsordnung wird diese Trennung konkretisiert. Unser Aufsichtsrat verfügt über die erforderliche Qualifikation. Der Verband orientiert sich bei der Ausgestaltung der Leitungs- und Aufsichtsstrukturen an der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz „Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht“.

    1. Jahresabschlussprüfung/Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung:

Bei unserem Verband sind Strukturen und Prozesse etabliert, die eine angemessene Planung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die in der Satzung festgelegten Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

Der Jahresabschluss für das Kalenderjahr 2022 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ConSigna geprüft. Die Prüfung für das Geschäftsjahr 2022 hat zu keinen Einwendungen geführt. Wir haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2023 die Fa. Curacon beauftragt, die Prüfung des Jahresabschlusses vorzunehmen. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses handelt es sich um eine freiwillige Prüfung entsprechend den §§ 316 ff. des HGB.

Bereits seit dem Jahr 2010 wird in unserem Verband regelmäßig die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung auf der Basis der Prüfungsrichtlinien, aktuell die des Verbandes der Diözesen Deutschlands, geprüft.

    1. Vergütung von Mitarbeitenden und Führungskräften – Vereinbarkeit mit Gemeinnützigkeit:

Die Vergütung aller Mitarbeitenden des Verbandes erfolgt grundsätzlich nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes. Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Bei öffentlich geförderten Stellen wird das Besserstellungsverbot gem. § 44 BHO beachtet.

Entsprechend der Vorgaben der Satzung wird die Vorstandsvergütung vom Aufsichtsrat festgelegt. Auch hier orientiert man sich an den Vorgaben der AVR, verbunden mit einem Aufschlag für die Vorstandstätigkeit, bei dem die Größe und Komplexität des Verbandes angemessen berücksichtigt wird. Die Höhe dieser Vergütung orientiert sich an der bei der Caritas branchenüblichen Praxis.

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