Vertrauen und Transparenz
Anonymes Hinweisgeberportal und Ombudsstelle für den
Caritasverband für das Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e. V.
Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Caritas als kompetente und verlässliche
Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Offenheit, Transparenz
und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen des Caritasverbandes für das
Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e. V. die Arbeitsgrundlage. Der Caritasverband für das
Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e. V. ermutigt daher Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und
auch Außenstehende, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation
zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.
Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*innen vor Sanktionen sind
unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches
Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit
wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen
Hinweisgeber*innen im Caritasverband für das Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e.V.
verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:
Ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem
Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle
Das anonyme Hinweisgebersystem finden Sie unter: www.sicher-melden.de/caritasfreiburg
Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:
Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 13791-201
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu
möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf
verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.
Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können
Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer
Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht
stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher
Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie daher nur
Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie
zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie
mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hier finden Sie unsere Hinweisgebersystem-Richtlinie zum Download.